Wir verlangen für unsere Hunde Schutzgebühren, um damit die Kosten, die beispielsweise durch Impfung, Impfpass, Mikrochip, Mittelmeerkrankheits-Check, Flugkosten, Telefon- und Benzinkosten entstehen, zu decken. Außerdem wollen wir mit der Schutzgebühr sicherstellen, dass die finanziellen Voraussetzungen der Tierhaltung gegeben sind und die Tiere nicht der profitablen Weitergabe (an Labore oder zum Handel) dienen werden. Die Schutzgebühr wird bei Übergabe des Hundes fällig. Sie kann zuvor per Überweisung gezahlt werden oder bar bei der Übergabe an einen unserer Ansprechpartner. Bei Überweisung bitte den Überweisungsbeleg zur Übergabe mitbringen.
Die Höhe der Schutzgebühr beträgt: bei Welpen: € 280,00bei unkastrierten Hunden: € 250,00
bei kastrierten Rüden: € 300,00bei kastrierten Hündinnen: € 350,00